Produkte gemäß EEG-Verordnung

Auf einen Blick – kurz und knapp – kompakt:

Um ein Anrecht auf die Begrenzung der EEG-Umlage zu haben, müssen stromkostenintensive Unternehmen und Eigenversorger...

1 bis 36 von 218 gesamt

Absteigend sortieren
 ESSEN 1xSCH 1xWZ
LEMGO 3xSCH 1xWZ 3m 3G1,5mm²
HILDEN 2xSCH 1xWZ 1xCAT
HILDEN 3xSCH 1xWZ 1xCAT
HILDEN 1xSCH 1xWZ 1xCAT
HILDEN 1xSCH 1xWZ
HILDEN 1xSCH 1xWZ
HILDEN 1xSCH 1xWZ 1xCAT
HILDEN 1xSCH WZ
HILDEN 3xSCH 1xWZ 1xCAT
HILDEN 1xSCH 1xWZ
HILDEN 2xSCH WZ
HILDEN 2xSCH WZ
HILDEN 3xSCH WZ
HILDEN 3xSCH WZ
HILDEN 3xSCH 1xWZ
HILDEN 3xSCH 1xDZ
HILDEN 1xSCH 1xWZ
HILDEN 1xSCH 1xWZ
HILDEN 1x16/5 1xDZ
HILDEN 3xSCH 1xWZ
HILDEN 1x16/3 1xWZ 1xCAT
HILDEN 1x16/5 1xDZ 1xCAT
HILDEN 1x16/5 1xDZ 1xCAT
HILDEN 1x16/5 1xDZ
HILDEN 2x16/3 1xWZ
HILDEN 1x32/5 1xDZ
HILDEN 1x32/5 1xDZ 1xCAT
HILDEN 1x32/5 1xDZ
HILDEN 1x32/5 1xDZ 1xCAT
HILDEN 1x32/5 1xDZ 1xCAT
HILDEN 2xSCH 1xWZ 1xCAT
FREIBURG 1xSCH 1xWZ 1xCAT
FREIBURG 1XSCH WZ
FREIBURG 1x16/5 1xWZ
FREIBURG 1xSCH 1xWZ

1 bis 36 von 218 gesamt

Produkte gemäß EEG-Verordnung

Auf einen Blick – kurz und knapp – kompakt:

Um ein Anrecht auf die Begrenzung der EEG-Umlage zu haben, müssen stromkostenintensive Unternehmen und Eigenversorger mit Drittbelieferung den durch Dritte verbrauchten Strom anhand geeichter Strommessgeräte nachweisen können.

Wie kann dies geschehen?

Durch den Einsatz von entsprechenden ELSPRO EEG-Verteilern mit integriertem geeichten Stromzähler können Sie der geforderten Nachweispflicht nachkommen.

Ihr Vorteil:

Sparen Sie Stromkosten durch ELSPRO EEG-Verteiler!

Stromzähler – Hersteller auf Kundenanfrage

In die robusten ELSPRO Vollgummi-Verteiler integrieren wir gemäß Kundenwunsch Stromzähler diverser namenhafter Hersteller, zum Beispiel von Gossen Metrawatt, Hochhuth, NZR, Janitza und Siemens.

Einfach per Tastendruck lassen sich die gespeicherten Messwerte abrufen, ohne dass zusätzliche Messgeräte benötigt werden. Dadurch können die Zähler sehr gut in die vorhandene Infrastruktur eingebunden werden.

Zuverlässig und nachhaltig: Die Stromzähler werden nach der europaweiten und in der Schweiz gültigen MID-Richtlinie hergestellt und sind sofort einsatzbereit (Ersteichung). Nach 8 Jahren können diese herstellerseitig erneut geeicht werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) stellt die regulatorische Basis für die Erhebung der EEG-Umlage dar. Grundsätzlich ist dabei jeder Verbrauch umlagepflichtig. Das EEG 2021 bietet jedoch verschiedene Möglichkeiten, sich von dieser Umlage befreien zu lassen bzw. einen Teilerlass zu erhalten. Hierzu gehören u.a. der Fall des Eigenversorgers sowie des stromkostenintensiven Unternehmens.

Die Befreiung bzw. Teilentlastung gilt jedoch nur für den Eigenverbrauch, welcher sehr streng ausgelegt wird. Dritte Unternehmen, also z.B. Zulieferer oder Mieter sowie Mutter-, Schwester oder Tochtergesellschaften sind von der Privilegierung ausgeschlossen. In der Folge ist für Strom, der an Dritte weitergeleitet wird, die EEG-Umlage abzuführen. Somit sind grundsätzlich alle weitergeleiteten Strommengen geeicht zu messen und dem BAFA mitzuteilen.

Weitere Informationen zu diesem Thema auf eeg.elspro.de